ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage für jede Geschäftsbeziehung mit der Mobilen Tierheilpraxis Schinko,

 

Dr. rer. nat. Eva Schinko

Hausener Straße 25

DE-72379 Hechingen

 

(im folgenden „Tierheilpraktiker")

 

§ 1 Anwendbarkeit der AGB; Vertragsschluss und Vertragsbeendigung

 

Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker und Kunde als Behandlungsvertrag gemäß § 611 Abs. 1 BGB, soweit Abweichendes nicht schriftlich zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde. Abweichende, ergänzende oder abändernde Vereinbarungen gelten nur, soweit der Tierheilpraktiker ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil.

 

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde sich an den Tierheilpraktiker mit der Bitte um Beratung, Diagnose und Therapie wendet (Angebot) und der Tierheilpraktiker dieses Angebot ausdrücklich oder konkludent durch Erbringung der Beratung, Diagnose und Therapie annimmt.

 

Der Tierheilpraktiker ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu beenden, etwa wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierheilpraktiker aus rechtlichen Gründen nicht behandeln darf, die Behandlung ihn in Gewissenskonflikte bringen könnte oder ihm aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Der Tierheilpraktiker ist insbesondere berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, Therapiemaßnahmen vereitelt sowie erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder/und lückenhaft erteilt und dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.

 

Insoweit bleibt der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten. § 627 BGB gilt entsprechend

 

§ 2 Behandlungsvertrag

 

a. Der Tierheilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kennntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Heilkunde in Form von Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier anwendet. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage dieser AGB.

 

b. Nach dem deutschen Heilmittelwerberecht § 3 darf ein Tierheilpraktiker keine verschreibungs-pflichtigen Arzneimittel erwerben, anwenden oder abgeben, er darf nicht impfen und nicht narkotisieren. Die Tätigkeit der Tierheilpraktiker unterliegt dem Arzneimittel-, dem Tierschutz- und dem Tierseuchengesetz.

 

c. Der Tierheilpraktiker ist zu ständiger Fortbildung verpflichtet, nur so kann er Mitglied in einem Verband (z.B. Verband Deutscher Tierheilpraktiker, VDT e.V.) bleiben.

 

§ 3 Haftung des Behandlers und des Halters

 

a. Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden.

 

b. Bei den vom Tierheilpraktiker vorgestellten oder angewandten Behandlungsmethoden handelt es sich teilweise um Verfahren der alternativen Medizin, die schulmedizinisch nicht nachgewiesen und damit auch nicht anerkannt sind. Aussagen zu solchen Behandlungsmethoden beruhen daher teilweise auf Erfahrungen und Überlieferungen von Therapeuten und anderen Heilkundigen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von traditionellen Arzneimitteln und Behandlungsmethoden, deren Wirksamkeit ausschließlich aufgrund langjähriger Anwendung und Überlieferung gezeigt werden konnte. Eine Heilung oder ein Erfolg werden daher weder in Aussicht gestellt noch versprochen.

 

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Tierheilpraktiker nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Tierheilpraktiker oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Der Tierheilpraktiker haftet nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

 

Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schaden­ersatzansprüche (insbesondere auch für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch wegen Mängeln, wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

Ansprüche aus einer von uns gegebenen Beschaffenheitsgarantie und dem Produkthaftungs­gesetz bleiben unberührt.

 

§ 4 Terminvereinbarungen

 

a. Untersuchungs- und Behandlungstermine gelten als vereinbart, wenn diese auf dem Postweg, per E-Mail, per WhatsApp, per SMS oder telefonisch vom Tierheilpraktiker als verbindlich bestätigt wurden.

 

Die Verpflichtung zur Erfüllung zu verbindlich bestimmten Fristen oder Terminen setzt voraus, dass der Kunde die betreffenden ihm obliegenden Leistungen und Mitwirkungshandlungen erbracht hat. Widrigenfalls verschieben sich die Termine und Fristen ent­sprechend in angemessenem Umfang. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde sich mit seiner Zahlung in Rückstand befindet, ohne dass es einer Erklärung des Tierheilpraktikers bedarf.

Von keiner Partei zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für höhere Gewalt, Naturereignisse, Ver­kehrs- oder Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen und vergleichbare Hindernisse; soweit möglich, werden sich die Parteien hierüber unverzüglich nach Kenntniserhalt informieren..

Als Leistungsort gilt der Sitz des Tierheilpraktikers.

 

§ 5 Terminabsagen

 

Der Tierheilpraktiker reserviert vereinbarte Termine ausschließlich für den jeweiligen Kunden. Das vereinbarte oder üblicherweise zu erwartende Entgelt ist daher auch bei Nichtverfügbarkeit des Kunden oder einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin zahlbar; ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe im Sinne von § 4 c.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

 

a. Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar, das für jede Behandlung vom Kunden gegen Aushändigung einer Rechnung an den Tierheilpraktiker zu entrichten ist. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Kunde vereinbart sind, gelten die in der Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebühren-verzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.

 

b. Da nach § 19.1. UstG abgerechnet wird, entfällt die Umsatzsteuer. Die detaillierte Rechnung enthält Namen und Anschrift des Tierheilpraktikers sowie Namen und Anschrift des Kunden. Sie weist weiterhin den Behandlungszeitraum, die Therapieform und das Honorar aus. Die Rechnung enthält weder eine Diagnose, noch dürfen Leistungen so aufgeschlüsselt sein, dass daraus eine Diagnose ersichtlich wird.

 

c. Vermittelt der Tierheilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), dann ist der von dieser Regelung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als Rechnungsbestandteile seiner Quittung und Rechnung geltend zu machen. In Quittung und Rechnung sind diese Beträge gesondert auszuweisen.

 

In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist der Tierheilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen.

 

d. Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung erbracht wurden, sind sämtliche Rechnungen umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig. Als Zahlungsziel werden vierzehn Werktage nach Erhalt der Rechnung gesetzt. Der Kunde kommt bei Überschreitung der o.g. Zahlungsfrist ohne Mahnung in Zahlungsverzug.

 

§ 7 Seminare

 

a. Die Anmeldung zu den Seminaren muss schriftlich per Brief, E-Mail oder über das Kontaktformular erfolgen. Der Teilnahmebeitrag ist unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu überweisen. Im Normalfall ist die Fixierung der Anmeldung an die Überweisung des kompletten Teilnahmebetrags gebunden. Bei einer Absage der Veranstaltungsteilnahme durch den Teilnehmer mehr als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Stornogebühren fällig. Bei einer Absage weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei Nichtteilnahme bzw. bei Abbruch der laufenden Veranstaltung werden die vereinbarten Gebühren in voller Höhe fällig. Die Entsendung von Ersatzpersonen ist möglich. In diesem Fall wird dem Teilnehmer keine Stornogebühr berechnet. Sofern es eine Warteliste für ein Seminar gibt, wird auf die Gebühr verzichtet.

 

b. Sollte ein Seminar mangels Teilnehmern nicht zustande kommen, werden die Teilnehmer kurzfristig informiert und die Seminargebühr in voller Höhe zurück erstattet.

 

§ 8 Datenschutz

 

Der Tierheilpraktiker kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Kundendaten verpflichtet sein (z.B. Meldepflichtigkeit bestimmter Diagnosen oder auf hoheitliche Anordnung).

 

Der Kunde willigt darin ein, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung des Kunden weitergegeben werden.

  

§ 9 Salvatorische Klausel

 

Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen AGB oder in sonst zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder der sonstigen Vereinbarungen. Die Parteien sind stets und jeweils verpflichtet, an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. § 139 BGB findet keine Anwendung.