Das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG)


Seit dem 28. Januar 2022 gilt das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG), nach dem die Blutegel- sowie die Eigenblut-Therapie nur noch auf Anordnung bzw. mit einem Rezept Eures Tierarztes möglich ist. Auch die Phytotherapie sowie die Homöopathie unterliegen nun Einschränkungen.


Informationen zum neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG)

 

Der Bundestag hat am 24. Juni 2021 das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) beschlossen. Danach dürfen TierhalterInnen ihren Tieren ab dem 28. Januar 2022 keine apothekenpflichtigen und frei verkäuflichen (rezeptfreien) Humanarzneimittel mehr ohne eine tierärztliche Verordnung verabreichen.

Dieses Verbot betrifft z.B.:

  • homöopathische Arzneimittel, die meist rein aus Kostengründen nicht für Tiere registriert bzw. zugelassen sind
  • Blutegel, die als humane Fertigarzneimittel im Handel sind
  • zahlreiche Phytotherapeutika und andere Humanarzneimittel, die sich in der Tierheilkunde bewährt haben

Zusammengefasst bedeutet dies, ab dem 28. Januar 2022

  • dürfen TierhalterInnen rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente für Menschen nicht mehr bei ihren Tieren anwenden, wenn diese nicht von einem/r behandelnden TierärztIn verordnet wurden.
  • dürfen auch TierheilpraktikerInnen, ErnährungsberaterInnen und andere tiermedizinisch geschulte Personen (ausgenommen TierärteInnen) keine apothekenpflichtigen, rezeptfreien Humanarzneimitttel mehr verordnen oder anwenden.
  • begehen TierhalterInnen und TiertherapeutInnen bei Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld belegt werden.

Mehrere Firmen bemühen sich nun um eine Zulassung bestimmter Humanarzneimittel für die Tiermedizin.  Ebenso sind die Berufsverbände daran, TherapeutInnen zu unterstützen, um Verfassungsklage aufgrund des teilweisen bzw. vollständigen Berufsverbotes in Karlsruhe einzureichen. Allerdings dauern all diese Verfahren sehr lange (zwischen 1 und 2 Jahren), so dass wir, die TierhalterInnen und die TiertherapeutInnen, diese Zeit so gut wie möglich überbrücken müssen.

 

Dass heißt, ab dem 28. Januar 2022 sind wir auf die Bereitschaft der TierärztInnen, uns bei einigen Therapien zu unterstützen, angewiesen. Für die Blutegel- und auch die Eigenbluttherapie brauchen wir dann ein Rezept oder eine Überweisung Ihres Tierarztes. Auch der Einsatz bestimmter Humanarzneimittel, wenn wir keine tiermedizinische Alternative finden, müssen wir dann vom Tierarzt rezeptieren lassen.

 

www.buzer.de/TAMG.htm

www.kooperation-thp.de

www.freie-tierheilpraktiker.de

www.openpetition.de/petition/online/therapiefreiheit-fuer-tiere-erhalten-tierarzneimittelgesetz-ueberarbeiten